Kinder und Jugendliche
1. Verordnung durch behandelnden Kinderarzt/Arzt
- Sprechen Sie als erstes mit dem behandelnden Arzt Ihres Kindes!
2.Bei entsprechender Diagnose und Notwendigkeit, stellt der Arzt für
Ihr Kind ein Rezept über Ergotherapie aus.
3.Nehmen Sie dann mit mir Kontakt auf.
-Eine Terminvereinbarung treffen wir noch am gleichen Tag!
4.Ihre zuständige Krankenkasse wird die Kosten für die
ergotherapeutische Behandlung übernehmen
Erwachsene
1. Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt
- Sprechen Sie als erstes mit Ihrem behandelnden Arzt!
2.Bei entsprechender Diagnose und Notwendigkeit, stellt der Arzt für Sie ein Rezept über Ergotherapie aus.
3.Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
- Eine Terminvereinbarung treffen wir noch am gleichen Tag!
4.Ihre zuständige Krankenkasse wird die Kosten für die
ergotherapeutische Behandlung übernehmen.
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